RA Francesco Grasso hat seit Beginn seiner beruflichen Aktivität eine beachtliche Vielfalt an Vorgängen mit den unterschiedlichsten Rechtsverhältnissen zwischen Banken und Kunden/Konsumenten bzw. Schuldnern persönlich abgewickelt.
Diese ausschlaggebende Erfahrung und das tägliche Studium der Rechtslehre und Rechtswissenschaften im Rahmen des Handels-, Gesellschafts-, Konkurs-, Zivil- und Zivilprozessrechts haben stark die Berufung zum Privatrecht im Allgemeinen gekennzeichnet.
Im Jahr 1990 begann er in vollkommener Selbstständigkeit die gerichtliche Aktivität und leitete eigenständig seine Rechtskanzlei, wobei er gleichzeitig die berufliche Aktivität auf andere Bereiche des öffentlichen Rechts ausdehnte, herausragend sind darunter das Verwaltungsrecht im Bau- und Städtebaugewerbe, Umweltschutz, Einwanderung und Staatsbürgerschaft usw. und dahingehend bedeutende Ziele erreichen konnte
Die bereits seit den Zeiten der Universität bestehende Leidenschaft für internationales Recht bewegte RA Grasso im Jahr 1998 zur zertifizierten Teilnahme am Kurs über Gemeinschaftsrecht im Auditorium des Oberlandesgerichtes Palermo und nachfolgendes Studium des noch in den Anfängen liegenden Fachs zum Vertrag des Europäischen Verwaltungsrechts im allgemeinen, wie auch spezifischen Bereich ( Mario P. Chiti und Guido Greco, Verlag Giuffrè 1997).
Heute über er, auch aufgrund der tiefgreifenden Änderungen in der Zivilprozessordnung, ebenfalls das Amt eines gewerbsmäßigen Vermittlers aus, wobei er diese Qualifikation durch die Teilnahme an einem entsprechenden weiterbildenden Kurs erlangte, der bei den parlamentarischen Organisationen zur Vermittlungsaktivität gemäß RVO Nr. 28/10 berechtigt, zwecks zwingender Einigung von Streitsachen die verpflichtend vom Gesetz zwischen Privatpersonen und juristischen Personen im Rahmen des Zivil- und Handelsgesetzes vorgesehen sind.
Derzeitig ist RA Grasso in verschiedenen Sektoren als juristischer Berater tätig und verteidigt die Rechte der Bürger der Russischen Föderation, der Ukraine, Weißrussland und anderen Ländern. Dabei kümmert er sich in erster Linie um juristische Fragen im Zusammenhang mit der Bewilligung oder Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis von Bürgern aus Nicht-EG-Ländern bzw. mit dem Erhalt der italienischen Staatsbürgerschaft und im weiteren Sinne mit den Problematiken der Einwanderung nach Italien oder dem politischem Asyl.
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