Die Touristen innerhalb von 10 Werktagen nach der Rückkehr in ihr Land eine Klage persönlich unterschreiben müssen

Der Artikel widmet sich einem Interview mit dem Anwalt Francesco Grasso vom 17. Januar 2012 beim staatlich russischen Radiosender “Voice of Russia”.

Das Kreuzfahrtschiff “Costa Concordia” war am 13. Januar 2012 in der Nähe der Insel Giglio mit einem Felsen zusammengestoßen, bereits 11 Menschen kostete diese Tragödie ihr Leben. Im Moment ist der Rettungsdienst für weitere 22 Menschen auf der Suche.

Die Menschen, die an Bord der Costa Concordia waren, haben das ganze Geschehen mit dem Verlust der Titanic assoziiert – einer Tragödie, die tausende Menschen gekostet hat und natürlich auch einen enormen psychischen Schock bei den Touristen hervor ruf, da diese verstanden haben, dass ihr eigenes Leben und das ihrer Kinder in Gefahr war.

Die italienische Staatsanwaltschaft verordnete die sofortige Verhaftung des Schiffskapitäns und führt nun die Untersuchung weiter. Die Handlungen des Kapitäns werden als Straftaten eingestuft. Er hat eine gesellschaftliche Verantwortung für alle Verletzungen zu tragen, die er den Passagieren zugefügt hat. Und ganz gleich, ob das ganze vorsätzlich oder fahrlässig war – dieses Geschehnis kann bei vielen zu einem konstanten psychischen Trauma aller führen und weitere nachhaltige Folgen haben.

In solchen Fällen müssen die Opfer für einige Zeit unter der Aufsicht eines Arztes bleiben, sie brauchen außerdem einen Psychologen, vielleicht sogar einen Psychiater. Vor allem die Kinder brauchen medizinische Hilfe, da sie in solch tragischen Situationen empfindlicher als Erwachsene sind.

Was sollte man als Opfer des Schiffbruchs der Costa Concordia aus rechtlicher Sicht tun? Die Touristen müssen sich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft der italienischen Republik über Verletzungen (vorsätzlich oder fahrlässig), Erschütterungen oder psychische Traumen, die durch Mediziner bzw. Papiere bestätigt werden, beschweren, um das Ausmaß des verursachten Schadens feststellen zu können. Es sei daran erinnert, dass eine Beschwerde innerhalb von 3 Monaten nach dem tragischen Vorfall, also dem 14. April 2012, eingereicht werden muss.

Was die ausländischen Touristen anbetrifft – Russen, Ukrainer, Weißrussen, Moldawier, Kasachen, Chinesen, Koreaner und andere – sie können sich in der Regel an einen praktizierenden italienischen Rechtsanwalt wenden, der alle Angelegenheiten notarisch ins Italienische übersetzt und eine bearbeitete Vollmacht beglaubigen lässt. Eine derartige Bevollmächtigung gibt dem Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Italiens einzureichen und eine Zivilklage im Strafverfahren auf materiellen oder körperlichen Schadensersatz zu erheben, die durch einen traumatischen Schock verursacht wurde.

Laut dem neuen Touristengesetzbuch von Italien sollen Betroffene, die bei dem Schiffsbruch anwesend waren, innerhalb von 10 Werktagen nach der Rückkehr in ihr Land eine Klage persönlich unterschreiben und sie per Einschreiben in die Unternehmenszentrale des Schiffseigentümers schicken (die Adresse befindet sich auf der Website Costa Crocieres). Die Beschwerden müssen über materielle oder körperliche Schäden, Fahrtkosten, den Verlust von Waren, persönlichen Sachen und Dokumenten und den verdorbenen Urlaub erhoben werden. Wir empfehlen auch diese Beschwerde per Fax oder E-Mail zu senden.

Wenn die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Kapitäns und anderer Personen festgestellt wird, kann man eine Zivilklage gegen das Unternehmen Costa Crociere erheben und einen Schadensersatz für psychogen-traumatische Verletzungen und Verluste bekommen.